Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

Leistungsdetails

Stand: 11.02.2025 07:14
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration