Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.

Leistungsdetails

Stand: 19.01.2026 09:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales