Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 14:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz