Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen

Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.

Leistungsdetails

Stand: 23.10.2025 07:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie