Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Leistungsdetails

Stand: 22.08.2025 10:54
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration