Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Leistungsdetails

Stand: 08.07.2025 12:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration