Ehename; Erklärung

Sie und Ihr Ehepartner können als Ehenamen den Geburtsnamen eines Ehepartners, den aktuell geführten Namen eines Ehepartners oder einen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner wählen.

Leistungsdetails

Stand: 08.07.2025 12:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration