Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Leistungsdetails

Stand: 07.08.2025 09:13
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration