Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Leistungsdetails

Stand: 24.11.2025 12:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst