Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Durchführung

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Leistungsdetails

Stand: 28.07.2025 11:07
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration