Bürgerantrag; Einreichung

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 12:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration