Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 23.10.2025 11:26
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration