Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.

Leistungsdetails

Stand: 15.07.2025 10:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration