Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Leistungsdetails

Stand: 14.01.2026 10:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration