Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.

Leistungsdetails

Stand: 13.11.2025 11:44
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration