Betreuungswesen; Vollzugshilfe

Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 14:43
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz