Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.01.2026 17:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz