Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

Leistungsdetails

Stand: 07.11.2025 12:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz