Betretenserlaubnis; Beantragung

Sie können eine Betretenserlaubnis beantragen. Diese bewirkt die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

Leistungsdetails

Stand: 14.04.2025 12:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration