Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Leistungsdetails

Stand: 17.04.2025 10:11
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention