Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Leistungsdetails

Stand: 26.08.2025 08:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration