Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Leistungsdetails

Stand: 04.12.2025 14:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz