Beherbergungsstätte; Anmeldung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. 

Leistungsdetails

Stand: 13.11.2025 12:17
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration