Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Leistungsdetails

Stand: 17.11.2025 07:08
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr