Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Leistungsdetails

Stand: 14.01.2026 14:39
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr