Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Leistungsdetails

Stand: 03.12.2025 08:44
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr