Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

Leistungsdetails

Stand: 17.11.2025 06:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr