Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

Leistungsdetails

Stand: 17.11.2025 06:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr