Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.05.2025 10:52
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr