Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Leistungsdetails

Stand: 09.01.2026 08:16
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration