Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Leistungsdetails

Stand: 22.01.2026 05:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr