Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 24.11.2025 10:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration