Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Leistungsdetails

Stand: 03.09.2025 09:57
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration