Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 17.12.2025 09:09
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration