Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 21.08.2025 07:29
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration