Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Leistungsdetails

Stand: 05.08.2025 15:28
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration