Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Leistungsdetails

Stand: 24.08.2025 08:31
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration