Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Leistungsdetails

Stand: 29.04.2025 06:48
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration