Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

Leistungsdetails

Stand: 17.04.2025 10:50
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention