Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende; Meldung

Staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger, die eine Arbeitsgelegenheit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Asylunterkünften zur Verfügung stellen wollen, können diese melden.

Leistungsdetails

Stand: 16.01.2026 09:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration