Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Leistungsdetails

Stand: 17.04.2025 12:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention