Anliegerbescheinigung; Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 04.08.2025 09:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration