Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Leistungsdetails

Stand: 07.07.2025 11:37
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration