Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Leistungsdetails

Stand: 06.02.2026 05:37
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz