Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Leistungsdetails

Stand: 02.05.2025 13:45
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz