Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Leistungsdetails

Stand: 04.04.2025 13:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration