Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

Leistungsdetails

Stand: 25.07.2025 04:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz