Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

Leistungsdetails

Online Verfahren
Beschreibung

Mit der Ausführung Ihrer Abgrabung dürfen Sie erst beginnen, wenn die Abgrabungsgenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Vorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilabgrabungsgenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Vorhabens, der bereits von der Teilabgrabungsgenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung nicht mehr entschieden.

Voraussetzung

Sie müssen zunächst eine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen.

Die beantragte Teilabgrabungsgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens, für das die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird, keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zusätzlich muss die untere Abgrabungsbehörde feststellen, dass das Gesamtabgrabungsvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung steht im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie den Teilabgrabungsantrag nach Einreichung Ihres Abgrabungsantrags mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte) ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Teilabgrabungsgenehmigung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde gestellt werden.
  • Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
Fristen

Die Teilabgrabungsgenehmigung muss vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

Stand: 02.01.2025 08:19
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr