Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Leistungsdetails

Stand: 17.11.2025 06:55
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr