Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 20.10.2025 06:37
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz